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Fragen
  • Geltungsbereich / Voraussetzungen 

    Die Einfuhrbedingungen gelten für Säugetiere aus der EU, für welche es (nach dem Ausschlussprinzip) auf der Seite www.blv.admin.ch keine spezifischen Einfuhrbedingungen gibt.

    [für Einfuhren von Tieren in «zugelassene geschlossene Einrichtungen» (wie Zoos), und für Zirkustiere, gelten besondere Regelungen] 

    Gemäss bilateralen Abkommen gelten im Verkehr mit der Schweiz die gleichen Regelungen wie für das «Verbringen» zwischen Mitgliedstaaten der EU. Da es im vorliegenden Fall keine harmonisierten Bestimmungen gibt, gelten nationale Bedingungen.  


    Übergeordnete Schutzmassnahmen 

    Es gelten immer die am Tag der Einfuhr aktuellen Schutzmassnahmen. 


    Gesundheitsbescheinigung / TRACES 

    Für Meeressäuger (wie Robben, Walrosse), Beuteltiere, Hautflügler (Fledermäuse, Flughunde) muss der Amtstierarzt des Herkunftslandes eine elektronische TRACES-Meldung mit dem Muster «nicht harmonisierte Art» an den kantonalen Veterinärdienst des Bestimmungsortes absetzen. Sendungen der restlichen «anderen Säugetierarten» müssen lediglich von einer Gesundheitsbestätigung des Betriebsinhabers begleitet sein (siehe unten „Gesundheitserklärung“).


    Zusätzliche Bedingungen 

    Die Einfuhr gewisser Tierarten untersteht zusätzlich artenschutzrechtlichen Bedingungen. Siehe unten „Weitere Infos“. 


    Kontrolle bei der Einfuhr 

    Beachten Sie, dass nicht alle Tier- und Warenkategorien über jeden beliebigen Grenzübergang in die Schweiz eingeführt werden können. Für Fragen zum Zollrecht oder zur Zollanmeldung wenden Sie sich an die Zollbehörden.


    Besonderes 

    Eine tierschutzrechtliche Bewilligung vom kantonalen Veterinäramt ist zur Haltung vieler Wildtierarten notwendig, und falls Tiere zu einem der folgenden Zwecke eingeführt werden sollen: Handel, Werbung, Tierausstellungen, Zoos, Zirkusse, und/oder für Tierversuche. 


    Administration und Infos

    Rechtliche Grundlagen
    Gesundheitserklärung
    Weitere Infos
    Rechtliche Grundlagen der Tiergesundheitsanforderungen für den EU-Verkehr mit lebenden Tieren, Zuchtmaterial (Samen, Eizellen und Embryonen), und tierischen Nebenprodukten
    07/20 Gesundheitsbescheinigung des Betriebsinhabers
    Seuchenfreie Mitgliedstaaten/Zonen
    Importe artengeschützter Tier- und Pflanzenarten
    CITES-Artenliste
    Anforderungen für den Tiertransport
    Tierschutz
    Zoll: Öffnungszeiten und Adressen
    Adressliste der kantonalen Veterinärämter


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