Die Einfuhrbedingungen gelten für *Hasentiere und Nagetiere (Rodentia) aus der EU *Ordnung Lagomorpha: dazu zählen die „Hasenartigen“ (Leporidae) und die „Pfeifhasen“ (Ochtonidae).
Für die Einfuhr von Heimtieren gelten die Bestimmungen für „Reisen mit Heimtieren“, vorausgesetzt die Tiere werden von ihrem Besitzer begleitet.
Gemäss bilateralen Abkommen gelten im Verkehr mit der Schweiz die gleichen Regelungen wie für das «Verbringen» zwischen Mitgliedstaaten der EU. Da es im vorliegenden Fall keine harmonisierten Bestimmungen gibt, gelten nationale Bedingungen.
Es gelten immer die am Tag der Einfuhr aktuellen Schutzmassnahmen.
Eine TRACES-Meldung ist nicht nötig. Die Tiere müssen jedoch von einer Gesundheitsbestätigung des Betriebsinhabers begleitet sein (siehe unten „Gesundheitserklärung“).
Die Einfuhr gewisser Tierarten untersteht zusätzlich artenschutzrechtlichen Bedingungen. Siehe unten „Weitere Infos“.
Beachten Sie, dass nicht alle Tier- und Warenkategorien über jeden beliebigen Grenzübergang in die Schweiz eingeführt werden können. Für Fragen zum Zollrecht oder zur Zollanmeldung wenden Sie sich an die Zollbehörden.
Eine tierschutzrechtliche Bewilligung vom kantonalen Veterinäramt ist zur Haltung vieler Wildtierarten notwendig, und falls Tiere zu einem der folgenden Zwecke eingeführt werden sollen: Handel, Werbung, Tierausstellungen, Zoos, Zirkusse, und/oder für Tierversuche.