• Geltungsbereich / Voraussetzungen 

    Die Einfuhrbedingungen gelten für alle Zirkustiere.

    Unter „Zirkus“ gelten fahrende Tierschau- oder Jahrmarktbetriebe mit einem oder mehreren Tieren. Diese Einfuhrbedingungen gelten sinngemäss auch für Dressurtiere.

    Diese Einfuhrbedingungen gelten zur vorübergehenden Einfuhr im Rahmen einer Tournee.

    Der Zirkus muss sich mindestens 40 Tage vor der Ausfuhr bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Zirkus seinen rechtmässigen Sitz hat, registrieren lassen. Der Zirkus erhält dann eine individuelle Zirkusregistriernummer.

    Die zuständige Behörde stellt, sofern die Tiergesundheitsvorschriften eingehalten sind, ein Tierregister und ein Gastspielregister aus.

    Für jedes Zirkustier muss ein Tierpass ausgestellt werden:

    • Für Vögel und Nagetiere muss ein Sammelpass nach dem Mustervorgaben im Anhang IV der Verordnung 1739/2005/EG ausgestellt werden.
    • Für Hunde, Katzen und Frettchen muss ein Heimtierausweis ausgestellt werden und es gelten die Standardeinfuhrbedingungen zur Einfuhr von Hunden, Katzen, Frettchen aus der EU.

    Für Pferde sowie andere Equiden muss ein offizieller Pferdepass ausgestellt werden Für alle anderen Tiere muss ein Tierpass nach dem Mustervorgaben im Anhang III der Verordnung 1739/2005/EG ausgestellt werden.

    Bei der Einfuhr werden die Zirkustiere gemäss der Anweisungen der kantonalen Veterinärbehörde einer amtstierärztlichen Überwachung unterstellt, die an jeder Tourneestation fortzuführen ist. Die dafür geltenden Bestimmungen werden den Umständen angepasst. Da insbesondere als Zirkustiere eingeführte Klauentiere und Vögel nicht den gleichen Gesundheitsstatus haben (müssen) wie schweizerische (Nutz-) Tiere, ist in erster Linie durch geeignete Massnahmen ein Kontakt mit letzteren zu verhindern.

    Ein Zirkus darf nur dann weiterziehen, wenn der amtliche Tierarzt des Herkunftslandes dies genehmigt. Hierfür muss der Amtstierarzt überprüfen, ob das Tierregister und die Tierpässe aller Zirkustiere auf dem aktuellsten Stand sind. Der Abgangsort darf zudem nicht wegen Krankheiten, für die die Tiere im Zirkus empfänglich sind, gesperrt sein. Der Weiterzug des Zirkus ist erst möglich, wenn der amtliche Tierarzt die Kontrolle der Dokumente im sogenannten Gastspielregister eingetragen und unterschrieben hat. 


    Gesundheitsbescheinigung / TRACES 

    Der Amtstierarzt des Herkunftslandes muss eine elektronische TRACES-Meldung absetzen. Der Schweizer Bestimmungsbetrieb muss vor dem erstmaligen Import durch die kantonale Behörde im elektronischen System TRACES erfasst werden. 

    Beim Grenzübertritt ist das vom amtlichen Tierarzt des Herkunftslandes vor dem Weiterzug kontrollierte aktuelle Tierregister, die aktuellen Tierpässe sowie das Gastspielregister mitzuführen. Diese müssen jederzeit den Kontrollbehörden auf Verlangen vorgewiesen werden können. 


    Zusätzliche Bedingungen 

    Blauzungenkrankheit: Im Verkehr zwischen „Sperrzonen“  gelten die Zusatzanforderungen gemäss Verordnung (EG) 1266/2007.

    Eine Bewilligung vom kantonalen Veterinäramt ist notwendig zur Werbung mit Tieren, für Tierausstellungen, Kleintiermärkte und Zirkusse.

    Alle von Gemeinden und/oder Kantonen erforderlichen Bewilligungen sind für die ganze Tournee rechtzeitig vor der Einreise zu beantragen. Die tierschutzrechtliche Bewilligung (gem. Artikel 41ff der Tierschutzverordnung) erteilt derjenige Kanton, in welchem der Zirkus oder die fahrende Tierschau erstmals gastieren will.


    Übergeordnete Schutzmassnahmen 

    Es gelten immer die am Tag der Einfuhr aktuellen Schutzmassnahmen


    Kontrolle bei der Einfuhr 

    Beachten Sie, dass nicht alle Tier- und Warenkategorien über jeden beliebigen Grenzübergang in die Schweiz eingeführt werden können. Die Zollbehörden entscheiden allein über die Zuständigkeit der einzelnen Zollstellen. 


    Besonderes 

    Gewisse Tierarten unterstehen zusätzlich artenschutzrechtlichen Bedingungen. Bitte verifizieren Sie den Schutzstatus in der CITES-Artenliste (siehe „Weitere Infos“) und wählen Sie die entsprechende Kategorie über die detaillierte Abfrage